Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27244
OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10 (https://dejure.org/2011,27244)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.11.2011 - 4 L 245/10 (https://dejure.org/2011,27244)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. November 2011 - 4 L 245/10 (https://dejure.org/2011,27244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,27244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 125 BauGB, § 127 BauGB, § 129 BauGB, § 242 Abs 9 BauGB
    Widmung besagt nichts über Ausbauzustand; Entbehrlichkeit von Bebauungsplan oder bauplanungsersetzende Abwägungsentscheidung bei faktisch nicht mehr veränderbarem Straßenbauausmaß und Straßenverlauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 242 Abs. 9
    Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes bei fehlendem Spielraum für die Ausgestaltung einer Straße aufgrund von beidseitiger Bebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Ausbau oder Erschließung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplanes bei fehlendem Spielraum für die Ausgestaltung einer Straße aufgrund von beidseitiger Bebauung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
    b) Die Vorinstanz ist in dem angefochtenen Urteil auch nicht entgegen der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - BVerwG 9 C 5.06 -, OVG LSA, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 L 284/06 -, beide zit. nach JURIS) von einer Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zulasten der Klägerin ausgegangen.

    Vielmehr ergibt sich aus den Ausführungen auf Seite 8, erster Absatz, des angefochtenen Urteils unzweifelhaft, dass das Verwaltungsgericht zunächst die Beklagte in der Pflicht gesehen hat, darzutun, dass erst und gerade die nach dem Stichtag durchgeführten Baumaßnahmen die - vorher noch unfertige - Straße erstmalig hergestellt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

    Soweit die Klägerin vorträgt, aufgrund des natürlichen Gefälles sei das Oberflächenwasser im Übrigen in Richtung Busplatz/Hauptstraße abgelaufen, zeigt sie schon keinen Grundbestand eines kunstmäßigen Ausbaus im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.) und des Senats (vgl. zuletzt OVG LSA, Urt. v. 07.07.2011 - 4 L 404/08 -) auf; denn nach ihrem Vortrag ist das Oberflächenwasser der "Sandkuhle/Mühlenstraße" jedenfalls in Teilbereichen "wild" abgeflossen.

    Als "bereits hergestellt" i. S. d. § 242 Abs. 9 BauGB gilt eine Erschließungsanlage vielmehr erst dann, wenn sie tatsächlich auf ihrer ganzen Länge mit allen ihren Teileinrichtungen vor dem 3. Oktober 1990 entsprechend einem Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten fertig gestellt war (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 27.88

    Rechtliche Beurteilung der - im Umfang oder Ausbau-Standard - vom

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urt. v. 10.11.1989 - BVerwG 8 C 27.88 -, zit. nach JURIS) ist diese Voraussetzung z.B. für eine Straße erfüllt, wenn eine vorhandene im wesentlichen beidseitige Bebauung der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage lässt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung und den sonst bestehenden Umständen das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, dass ein Bebauungsplan nichts mehr ändern könnte.

    Auch der Hinweis der Klägerin, dass die Beklagte statt der ausgeschriebenen Bitumen-Fahrbahn eine Pflasterung durchgeführt hat, führt nicht zum Erfolg, da selbst Abweichungen von etwaigen Festsetzungen des Bebauungsplans erschließungsbeitragsrechtlich unbeachtlich wären (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.11.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
    Kommt ein wie hier anwaltlich vertretener Prozessbeteiligter auf Umstände, die in einem früheren Schriftsatz angesprochen, aber später nicht mehr erwähnt worden sind, in der mündlichen Verhandlung nicht mehr zurück, muss sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme von Amts wegen in der Regel nicht aufdrängen (BVerwG, Beschl. v. 22.02.1988 - BVerwG 7 B 28.88 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1991 - 2 S 592/90

    Erschließungsbeitrag: Aufwandserteilung bei mehrfach erschlossenen Grundstücken -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
    Liegt jedoch der Verlauf einer historischen Straße nach den im Zulassungsverfahren nicht angegriffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts fest und ist ihre Fläche insgesamt wegen der bereits seit langem bestehenden Grundstücksverhältnisse vorgegeben, so bedarf es allein wegen der näheren Ausgestaltung der Verkehrsfläche selbst keines Bebauungsplans (so auch VGH BW, Urt. v. 19.11.1991 - 2 S 592/90 -, zit. nach JURIS) und damit gerade auch keiner Abwägungsentscheidung des Stadtrates der Beklagten.
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache dann, wenn sie entweder eine bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse einer einheitlichen Auslegung und Anwendung oder Fortentwicklung des Rechts der Klärung bedarf, oder wenn sie eine tatsächliche Frage aufzeigt, deren in der Berufungsentscheidung zu erwartende Beantwortung verallgemeinerungsfähige Auswirkungen hat (vgl. BVerwG Urteil vom 31.07.1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Beschl. v. 09.06.1999 - BVerwG 11 B 47.98 - beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
    Diese Grenze ist nur dann überschritten, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise "eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind" (BVerwG, Urt. v. 13.12.1985 - BVerwG 8 C 66.84 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2001 - 2 L 449/00

    An das Darlegen der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Rahmen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
    Es bedeutet vielmehr "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (OVG LSA, Beschl. v. 07.06.2001 - 2 L 449/00 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 1 B 3.10

    Feststellungsklage; Straße; Öffentlichkeit; Widmung; Widmungsfiktion;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
    Einer "bewussten Freigabe" bedurfte es auch nach der zitierten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 26.08.2010 - 1 B 3.10 -, zit. nach JURIS) nämlich nur in den Fällen des § 3 Abs. 2 Satz 2 DDR-StrVO 1957.
  • VGH Bayern, 12.07.2011 - 11 ZB 11.1141

    Keine ausreichende Darlegung der Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
    Deshalb bedarf es grundsätzlich unter ausdrücklicher oder jedenfalls konkludenter Bezugnahme auf einen Zulassungsgrund einer substanziierten Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff entsprechend durchdrungen oder aufbereitet wird (BayVGH, Beschl. v. 12.07.2011 - 11 ZB 11.1141-, zit. nach JURIS).
  • LG Hildesheim, 29.07.1999 - 1 S 86/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2011 - 4 L 245/10
    Die Vorinstanz hat dabei auch zu Recht auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Januar 2000 (A 1 S 86/99, zit. nach JURIS, Rn. 8) Bezug genommen, in dem es heißt: "Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 d) der Verordnung über das Straßenwesen vom 18. Juli 1957 (GBl. DDR I, S. 377) - DDR-StrVO 1957 - unterfielen Stadt- und Gemeindestraßen, -wege und -plätze dem Begriff der kommunalen Straßen.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerwG, 29.05.1984 - 9 B 2217.82

    Zeugen im Ausland - Antrag auf Vernehmung - Untauglichkeit als Beweismittel -

  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2001 - 3 A 2843/98

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verletzung der Anforderungen an die

  • VG Potsdam, 16.08.2010 - 12 K 2219/06

    Ausbaubeitrag oder Erschließungsbeitrag

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18

    Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung;

    Geringfügige Variationsmöglichkeiten nur hinsichtlich der Breite sind in diesem Zusammenhang unbeachtlich (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 7 Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27.88 - juris Rn. 16; OVG LSA, Beschluss vom 25.11.2011 - 4 L 245/10 - juris Rn. 31; VGH BW, Urteil vom 19.11.1991 - 2 S 592/90 - juris Rn. 30).

    Liegt jedoch der Verlauf einer historischen Straße fest und ist ihre Fläche insgesamt wegen der bestehenden Grundstücksverhältnisse vorgegeben, so bedarf es allein wegen der näheren Ausgestaltung der Verkehrsfläche selbst keines Bebauungsplans und damit gerade auch keiner Abwägungsentscheidung des Rats der Beklagten (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25.11.2011 - 4 L 245/10 - juris Rn. 31; VGH BW, Urteil vom 19.11.1991 - 2 S 592/90 - juris Rn. 30).

  • VG München, 07.07.2023 - M 28 K 21.2190

    Erschließungsbeitragsrecht, Sog. historische Straße, Widmung, Funktionsfähigkeit

    In Fällen, in denen aufgrund der umgebenden Bebauung und den sonst bestehenden Umständen das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, dass auch ein Bebauungsplan nichts mehr ändern könnte, dürfen an den Abwägungsvorgang keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (OVG LSA, B.v. 25.11.2011 - 4 L 245/10 - juris sieht die Abwägung in diesen Fällen sogar als gänzlich entbehrlich an).
  • VG Augsburg, 29.06.2023 - Au 2 K 22.180

    Erschließungsbeitragsrecht, Beginn der technischen Herstellung, Erlass von

    Ausnahmsweise bedarf es keines Bebauungsplans bzw. einer den fehlenden Bebauungsplan ersetzenden Abwägungsentscheidung (§ 125 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB), wenn eine vorhandene im Wesentlichen beidseitige Bebauung der Gemeinde ohnehin keinen nennenswerten Spielraum mehr für die Herstellung der Anlage lässt, wenn also nach der vorhandenen Bebauung und den sonst bestehenden Umständen das Ausmaß und der Verlauf der Straße derart festgelegt sind, dass ein Bebauungsplan nichts mehr ändern könnte (OVG LSA, B.v. 25.11.2011 - 4 L 245/10 - juris Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht